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September 2023

Zinsanlagen: Geldkonten und Anleihefonds sinnvoll mischen

Geldscheine

Im Zuge der gestiegenen Inflationsraten sind auch die Zinsen in Deutschland stark angestiegen. Bei den guten Adressen sind Festgeldzinsen von rund 3 % wieder möglich.

Die starke Nachfrage ist nachvollziehbar und wir unterstützen diese. Insbesondere mit dem Geldkonto bei der Fondsdepot Bank (aktueller Zinssatz 3,25 %, für bis April 2023 eröffnete Konten).

Mit Blick auf 2024/2025 erwarten wir wieder fallende Zinsen, weshalb Tagesgeldkonten und kurzfristige Festgeldanlagen immer nur einen Teil der Zinsanlagen ausmachen sollten. Ergänzend empfehlen wir Geldmarktonds (kurzlaufende Anleihen) sowie Rentenfonds, die Staats- und Unternehmensanleihen mit längeren Laufzeiten enthalten. Zur Orientierung unsere Empfehlungen in Abhängigkeit von den einzelnen Zinsphasen:

Stark steigende kurzfristige Zinsen (1. Halbjahr 2023):

Gleichbleibende bis leicht steigende kurzfristige Zinsen (unsere Erwartung für das 2. Halbjahr 2023):

  • Geldkonten
  • Geldmarktfonds
  • Rentenfonds mit kurzen Laufzeiten

Fallende kurzfristige Zinsen (unsere Erwartung für 2024 und 2025):

  • Rentenfonds mit längeren Laufzeiten

Die kurzfristigen Zinsen werden in erster Linie von den Zentralbanken bestimmt. Bei den langfristigen Zinsen gehen wir davon aus, dass der Zinssenkungsprozess schon früher beginnt. Hier hat die Politik der Notenbanken weniger Einfluss. Vielmehr sind die mittel- bis langfristigen wirtschaftlichen Aussichten entscheidend. Wir erwarten eine Abkühlung der Wirtschaft und damit fallende Zinsen bei längerlaufenden Anleihen schon Richtung Ende 2023. Deshalb bauen wir Positionen in Rentenfonds bereits auf.

Fonds sind Sondervermögen
Anders als auf Sparbüchern, Fest- oder Tagesgeldkonten wird das in Fonds angelegte Kapital als Sondervermögen geführt. Bei Bankturbulenzen oder Pleiten geht es deshalb nicht mit unter. Fondsanleger sind demnach nicht auf den begrenzten (100.000 € pro Bank) und in Krisenzeiten wackligen Schutz der Einlagensicherung angewiesen.


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